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bullet1 Kosten einer Behandlung


Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 2001). 

Die Kosten für eine homöopathische Behandlung durch einen Nichtarzt werden grundsätzlich nur von privaten Krankenversicherungen erstattet. Dabei ist aber auch zu beachten, welchen Tarif Sie bei Abschluß der Versicherung gewählt haben. Es empfiehlt sich vor Beginn der Behandlung zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung Heilpraktikerkosten übernimmt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Heilpraktikerkosten ! 

Am Beginn einer jeden klassisch homöopathischen Behandlung steht die sog. homöopathische Erstanamnese. Dabei werde ich Sie nicht nur zu Art und Dauer Ihrer Beschwerden befragen, sondern auch Gewohnheiten, Vorlieben usw. erfragen.
Diese Details sind für mich bei der Mittelfindung von entscheidender Bedeutung. Oftmals schon war ein kleiner Nebensatz, eine kleine "Episode" aus dem Leben des Patienten später für mich der entscheidende Hinweis für das richtige Arzneimittel.
Dieses erste Gespräch inklusive Untersuchung und Einsichtnahme eventuell vorhandener Befunde bzw. Berichte aus vorangegangenen Behandlungen dauert ca. 2 bis 3 Stunden.
Anschließend werde ich die Krankengeschichte anhand meiner Aufzeichnungen auswerten und so das entsprechende homöopathische Arzneimittel wählen.